
Fertighaus - Berater/in gesucht
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine(n) Fertighaus - Berater/in!
Folgende Voraussetzungen sind für die Wärmepumpentechnik erforderlich:
Wärmeverteilungssysteme mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40 Grad (Heizkörper in Niedrigsttemperaturausführung, Wandheizung, Fußbodenheizung)
Das Land Tirol unterstützt die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden durch besondere Zuschüsse und Darlehen. Durch Anbringen von Vollwärmeschutz auf der Fassade und die Dämmung vom Dachboden, eventuell Erneuerung der Fenster sinkt die Vorlauftemperatur für die Wärmeverteilung massiv und Sie haben die Möglichkeit, die kostengünstige Wärmepumpenheizung zu installieren.
Sie entscheiden heute über die Energie- und Haushaltskosten der nächsten 30 Jahre. In Anbetracht steigender Ölpreise sowie zukünftiger steuerlichen Belastungen für Co2 belastende Energieträger rechnen sich diese Investitionen in rund 7 - 10 Jahre. Sie zahlen anstatt der Kosten für das Heizmaterial die Rückzahlung für die Investitionen. Diese wird aus der Einsparung für das Heizmaterial finanziert. Vollwärmeschutz, Fenster, Dachdämmung bringen eine Energieeinsparung bis zu 50% sowie mehr Behaglichkeit und angenehmeres Wohngefühl innerhalb des Gebäudes. Die Umstellung auf eine Wärmepumpe spart zusätzlich bis 75 % der bestehenden Energiekosten. Zusätzlich fördern das Finanzamt, das Land Tirol - Abteilung Altbausanierung sowie diverse Gemeinden die Entlastung der Umwelt durch Steuerabschreibung und Zuschüsse.
Fragen Sie uns, wir errechnen mit Ihnen gemeinsam die Kosten und unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen für die Eingaben bei den Behörden.
Die Kommunalkredit AG sowie das Land Tirol unterstützen die Umstellung auf diese umweltfreundliche Technik mit Förderungen von 30 % seitens Bund und 10 % seitens des Landes.
Fragen Sie uns, wir errechnen mit Ihnen gemeinsam die Kosten und unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen für die Eingaben bei den Behörden.
Die Europäische Union fördert durch die Zertifizierung der Heizungsbauer und Planer die Qualität in der Umsetzung der Co2 Entlastung durch Wärmepumpen. Die Handwerker und Planer haben sich umfassendes theoretisches und fachliches Wissen durch Bildung anzueignen und werden fachlich, praktisch und theoretisch durch eine Kommission des Bundesministeriums geprüft. Kompetenz, Erfahrung und Sicherheit dieser Unternehmen garantieren Ihnen lange Freude mit Ihrer Anlage.
Mit der wasserrechtlichen Genehmigung Ihrer Anlage sichern Sie sich das Recht auf viele Jahre, die Energie aus dem Boden (Wasser, Erdsonde) zu nutzen. Die Behörde schützt Sie vor Beeinträchtigungen durch andere Bauwerber und gewährt Ihnen dieses Recht auf 15 bis 25 Jahre. Sie können dieses Recht verlängern, das Ansuchen auf Verlängerung sollte bis 6 Monate vor Ablauf der Genehmigung an die Behörde gestellt werden.
Soleanlagen:
Die Wasserrechtsbehörde verlangt für eine Erdwärmeanlage eine behördliche Anzeige inkl. geologischen Gutachtens durch Experten. Hiefür sind Kosten von rund 1.000 - 1.200 Euro einmalig zu kalkulieren. Eine Soleanlage ist nur anzuzeigen und soweit keine Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten gegeben ist, kein Einwand seitens der Behörde zu erwarten.
Grundwassernutzung:
Für die Grundwassernutzung ist eine wasserrechtliche Verhandlung erforderlich und vom Bauwerber eine Eingabe mit hydrologischen Berechnungen sowie hydraulischen Angaben beizubringen. Die Kosten hiefür sind für ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit rund 3.500 Euro anzunehmen.
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