Förderungen gewerbliche Wärmepumpenanlagen
(Alle Angaben bezüglich Förderung sind nach bestem Gewissen recheriert - jedoch unserseits
ohne Gewähr)
Was wird gefördert?
Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung bis zu 400kW zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Dazu zählen Wärmepumpen, Wärmequellenanlagen (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindungen und Anlagenregelungen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale (als „De-minimis"-Beihilfe):
Wasser-Wärmepumpe
EUR 85,-/kWth für 0 bis 80kWth
EUR 45,-/kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Luft-Wärmepumpe
EUR 70,-/kWth für 0 bis 80kWth
EUR 35,-/kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Jedoch immer maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:Details zur Förderung
Auch die Tiroler Wasserkraft fördert Wärmepumpenanlagen
Bis zu 3.000 Euro Wärmepumpenförderung von der Tiroler Wasserkraft - siehe Originalzitat
Was wird gefördert?
- Die Tiroler Wasserkraft fördert elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung, die im Verteilernetz der TIWAG-Netz AG errichtet und von der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit elektrischer Energie beliefert werden.
- Wärmepumpenanlagen die Heizenergie erzeugen.
- Sowohl die Neuerrichtung als auch die Sanierung von Wärmepumpenanlagen.
- Der Wärmepumpeneinsatz im Bereich Wohnraumlüftung. § Sowohl natürliche als auch juristische Personen.
- Die Wärmepumpenförderung der Tiroler Wasserkraft ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Die Grundförderung beträgt 100,-- Euro pro kW elektrische Anschlussleistung.
- Der Qualitätsbonus beträgt 50,-- Euro pro kW elektrische Anschlussleistung. Voraussetzung für den Qualitätsbonus ist, dass es sich bei der installierten Wärmepumpe um eine mit dem Internationalen Wärmepumpen-Gütesiegel gekennzeichnete Wärmepumpe handelt und dass die Anlage von einem geprüften Installateur errichtet wurde und/oder von einem geprüften Wärmepumpen-Planer geplant und abgenommen wurde.
- Der Effizienzbonus führt zu einer Verdoppelung des Förderbetrages und kommt ausschließlich bei Erreichung nachstehender Effizienzkriterien (Leistungszahl COP) zum Tragen.
COP>= 3,8* mit Wärmequelle Luft bei Betriebspunkt: L2W35
COP>= 4,4 mit Wärmequelle Erdreich bei Betriebspunkt: S0W35
COP>= 5,5 mit Wärmequelle Grundwasser bei Betriebspunkt: W10W35 - Pro Wärmepumpenanlage werden maximal 10 kW elektrische Anschlussleistung gemäß technischem Datenblatt gefördert.
- Der Förderbetrag in Euro wird folgendermaßen errechnet:
Grundförderung
+ Qualitätsbonus
= Förderbetrag ohne Effizienzbonus / Basis für Effizienzbonus
+ Effizienzbonus
= Förderbetrag mit Effizienzbonus
Welche Fristen gelten zur Beantragung der Wärmepumpenförderung?
- Die Wärmepumpenförderung ist gültig vom 01.01.2007 bis 31.12.2011.
- Das Antragsformular muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe vollständig ausgefüllt und vom Installationsunternehmen oder dem Anlagenplaner bei der Tiroler Wasserkraft bestätigt vorliegen.