Förderungen gewerbliche Biomasseanlagen:

Biomasse-Einzelanlagen bis 400kW

Was wird gefördert?

Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen bzw. Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Vereinshaus usw.) sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc.).

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind und nicht von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung, gefördert werden; konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit.

Wie hoch ist die Förderung?

Pauschale von EUR 120,-/kW für 0-50kW und EUR 60,-/kW für jedes weitere kW bis max. 400kW, jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Beihilfe gewährt.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes sind erhöhte Förderungen für Projekte, die in Gebäuden mit einem sehr guten thermischen Standard umgesetzt werden, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Voraussetzungen

Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung.

Holzheizungen Bundesförderung 2011

Klima- und Energiefonds
Ankündigung der Förderaktion Holzheizungen 2011

In diesem Jahr setzt der Klima- und Energiefonds die Förderung von Holzheizungen in privaten Häusern fort. Für die Förderaktion 2011 stehen insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Holzzentralheizungskessel und Pelletkaminöfen. Die Anlagen müssen entweder mit Hackgut oder Pellets betrieben werden.
Stückholzkessel werden nicht gefördert.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Diese Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je beantragtem Kessel werden 500 Euro Förderung gewährt.

 
 
 

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