Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 2011

Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition für eine vorinstallierte gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlage im Zuge des Erwerbs und des Baus eines Fertighauses, diese ist im Netzparallelbetrieb zu führen. Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Privatpersonen, die eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung von privaten Fertighäusern errichten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form einer Pauschale gewährt und beträgt für die gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 1.450 Euro/kWpeak
Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen darf die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten.

Voraussetzungen

Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn beantragt werden.

Wann startetet die Aktion?

Die Aktion läuft von 04. April - 30. November 2011.

Serviceteam

Serviceteam Photovoltaik
T: +43 (1) 31 6 31-730
F: +43 (1) 31 6 31-99730
Serviceteam Photovoltaik

Förderung für Photovoltaik Anlagen

Der Weg zu Ihrer Photovoltaik-Anlage mit Förderung / Stand 01.04.2011:

  1. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die grundsätzlichen Voraussetzungen und Fragen: Standort, Machbarkeit der Anlage, Sonnenstandsmessung.
  2. Erstellen eines technischen Konzeptes inklusive Angebot für die Kosten der Photovoltaikanlage. Ertragsprognose – Rückfinanzierungskonzept.
  3. Auftragserteilung >> Berechnungen für Förderstellen, Eingaben an die Behörden.
  4. Bauanzeige bei der Gemeinde bzw. Baugenehmigung erwirken.
  5. Klärung der technischen Seite mit dem zuständigen Netzbetreiber, Vertrag für den Netzzugang schließen.
  6. Stellen des Anerkennungsantrages für die Ökostromanlage an das Amt der Tiroler Landesregierung und Erhalt eines entsprechenden Bescheids.
  7. Wir klären mit Ihnen gemeinsam alle Fördermöglichkeiten und reichen die entsprechenden Anträge für Sie ein.
  8. Nach Genehmigung des Förderantrages kann die Errichtung der Anlage beginnen.
  9. Anschließend erfolgt gemeinsam mit uns die Netzparallelschaltung durch den Netzbetreiber, der auch einen eigenen Stromzähler installiert. Nach Abnahme der Anlage kann diese in Betrieb genommen werden.
  10. Nach einem halben Jahr prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Wirksamkeit und Ertrag der Anlage.
 
 
 

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