Förderung thermischer Solaranlagen bis 100m²

Föderung Solaranlagen

Was wird gefördert bei der Komunalkredit?

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung inklusive Verrohrung, Wärmespeicher und Verteilernetzen mit einer maximalen Kollektorfläche von 100m².

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Pauschale von EUR 100,-/m² bei Standardkollektoren bzw. EUR 150,-/m² bei Vakuumkollektoren, jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (als „De-minimis"-Beihilfe). EUR 300,- Zuschlag für externe Energieberatung möglich. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes sind erhöhte Förderungen für Projekte, die in Gebäuden mit einem sehr guten thermischen Standard umgesetzt werden, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Voraussetzungen
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung. Förderung Land Tirol – siehe Gewerbliche Landesförderungen.

Förderung privater Solaranlagen

Förderung private Solaranlagen - Tirol

Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und für die Heizung) erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten. Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollek¬tors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). Bereits vorhandene Solaranlagen (Kollektoren, Puffer) werden bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

 

Einmalzuschuss: Die Förderung beträgt maximal € 210,-- Pro m2 Kollektorfläche und je 50 Liter Boiler Inhalt, insgesamt höchstens € 2.100,-- je geförderte Wohnung. Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf € 4.200,--.

Annuitätenzuschuss: Der Förderung werden je geförderte Wohnung höchstens EUR 700,-- Pro m2 Kollektor Fläche und je 50 Liter Boiler Inhalt, insgesamt höchstens EUR 7.000,-- an Gesamtbaukosten (gestützter Darlehensbetrag) zugrunde gelegt. Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhö¬hen sich die förderbaren Gesamtbaukosten auf höchstens EUR 14.000,--. Die Solaranlage ist mit einem Wärmemengenzähler auszustatten.

Nähere Informationen finden Sie hier

 
 
 

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