Seit Ende 2025 steht wieder eine Förderung für die Heizungssanierung zur Verfügung:
Gefördert wird seitens des Bundes der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus
Was wird gefördert?
Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:
Anschluss an Nah-/Fernwärme
Holzzentralheizung
Wärmepumpe
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungssatz maximal 30 %
Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
Zuschläge möglich

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien
findest du im Informationsblatt Kesseltausch
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
© https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus